this post was submitted on 16 Aug 2023
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traurige Bayern-Geräusche
Der Eigenanbau wäre ansonsten aber noch erlaubt, oder?
Das wird in Bayern nämlich niemals kommen lol
Ja, laut Gesetz müsstest du dann halt alles was du anbaust, selbst rauchen oder entsorgen.
Mit Freunden teilen geht nicht.
Aber meiner Meinung nach wird nach der Teil-Legalisierung die Verfolgung von Einzelpersonen wegen Verstößen eh nicht mehr möglich sein.
(Trotzdem wird die Bayrische Polizei es vermutlich noch weiter versuchen)
Nein unentgeltliche Weitergabe zum gemeinsamen Konsum ist erlaubt, damit man sich z.B. einen Joint teilen kann.
Außerdem wer soll das kontrollieren ob du selbst die 25g angebaut hast, oder ob dir das n spezl gegeben hat?
Der DNA-Code der Mutterpflanze wird zusammen mit der pseudonymisierten Besitzer-ID einfach auf einer Blockchain gespeichert. /s
@Aldileon @superkret Das Joint-teilen zum sofortigen Konsum ist aber nach heute üblicher Rechtsprechung schon nicht als Drogenabgabe/-handel einzustufen, nichts was das neue Gesetz bringt oder konkretisiert.
Ja Rechtsprechung aus der Praxis, aber noch nicht Gesetz. Ich finde das ist schon ein Unterschied wenn es wirklich von vornherein offiziell möglich ist
Junge, warum so umständlich...
Weil Cannabis kein Brokkoli ist! /s
Wenn meine Freunde meine entsorgten Pflanzenreste, die zu viel für mich zum selber rauchen wären, aus meiner Biomülltonne fischen, ohne dass wir darüber reden oder es eine Vergütung für mich dafür gäbe und ich den Diebstahl nicht zur Anzeige brächte, was wäre dann? Da gibt es doch bestimmt einige Gesetzeslücken, die man auf geeignete Weise nutzen könnte. Ü
Dann haben deine Freunde dir hochgefährliches Rauschgift gestohlen, da der Inhalt deiner Mülltonnen bis zur Abholung dein Eigentum und Besitz bleibt.
Der Staatsanwalt kann dann Anklage auch gegen deinen Willen stellen, wegen des selbstverständlich gegebenen öffentlichen Interesses.
@plistig @superkret Formal ist die Entsorgung in der Biomülltonne keine "geeignete Maßnahme und Sicherheitsvorkehrung" die vor dem "Zugriff durch Dritte" schützt (§10).
Also lieber sicherheitshalber Entsorgung durch Verbrennen im Garten oder auf dem Balkon?
Ach komm, wir melden einfach alle Ich-AGs mit Professionellen Entsorgungsdienstleistungen an, und schieben dann die gleichen 50 Euro als Bezahlung zwischen uns hin und her.
Abgesehen davon geht der Besitz der Reste mit dem Einfüllen in die Biotonne auf die Stadtwerke/Müllbetrieb über. Der Entsorgende könnte also nicht von der Anzeige absehen, da ihm diese Entscheidung gar nicht mehr obliegt.
Kann ich dann die Stadtwerke/Müllbetriebe anzeigen, weil die zu viel Cannabis besitzen?
Als Nicht-Jurist würde ich zu Nein tendieren, denn das Cannabis gelangte ja ohne Zutun/Kenntnis in ihren Besitz. Wenn sie es entdecken und behalten, ist es was anderes...
@mustbe3to20signs Der Besitz wechselst erst wenn der Müll abgeholt wird. Bei Sperrmüll und Containern ist das gelegentlich Thema.
Gibts da genauere Infos zu? Wenn man den Jugendschutz einhält dürfte da doch nichts dagegen sprechen?
@derGottesknecht @superkret Der Entwurf ist da recht deutlich: §2 "Es ist verboten … (6) Cannabis abzugeben oder weiterzugeben, … (8) Cannabis zu erwerben oder entgegenzunehmen."
Im Begründungsteil heißt es dazu noch: "Nummer 6 verbietet die Ab- und Weitergabe von Cannabis. Abgabe betrifft die Besitzverschaffung für Dritte einschließlich des Tausches. Weitergabe meint die Weitergabe im Sinne des Kapitel 4 …" (Kapitel 4 ist der Teil mit den Anbauvereinigungen).
Besitz, Konsum und Anbau sind für Privatpersonen erlaubt.
Weitergabe an Andere ist im Rahmen von regulierten Grow Clubs erlaubt.
Das impliziert für mich, dass Weitergabe außerhalb von Grow Clubs nicht erlaubt ist.
Also ist es dann verboten jemanden mein Gras zu geben, dass er uns einen baut? lol
Muss die Polizei aber auch erstmal sehen. In deiner Hand ist es legal, in seiner Hand ist es legal, es weiterreichen aber nicht.
Das ist wie mit den drei Pflanzen. Da muss erstmal die Bullerei in deiner Bude stehen um zu sehen, dass du mehr hast.
@Muetzenman @Anamana Such mal nach 'Verfügungsgewalt Betäubungsmittel' in der Suchmaschine deiner Wahl. Es gibt einige Seiten wo das Thema erläutert wird.
TLDR: Es hängt davon ab, ob der Entgegennehmende die Drogen auch auf Dauer behalten und über sie bestimmen will. Jemandem was zum Bauen bzw. direkt konsumieren zu geben ist nicht strafbar.
In Bayern sitzen die an den legalen Rauchflächen im Gebüsch und warten