greenthumbup

joined 1 year ago
[–] greenthumbup@feddit.de 15 points 1 year ago

Ich verstehe einfach nicht, wieso jede Person auf dem Dorf Subventionen bezüglich der Mobilität erwartet. Wieso muss hier der Staat eingreifen?

Meine Miete in der Stadt und nah an meinem Arbeitgeber wird auch nicht subventioniert...

[–] greenthumbup@feddit.de 2 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Zumal diese Studie nach Review-Verfahren in einem Journal veröffentlicht wurde. Die LK-99 Ergebnisse hingegen wurden auf arXiv ohne peer-review o.ä. hochgeladen. Das ist natürlich kein sofortiger Garant, dass alles hier korrekt ist, zeigt aber, dass bereits vor Veröffentlichung andere Forschende sich die Ergebnisse angeschaut und für nachvollziehbar gehalten haben.

LK-99 zeigt mMn eher das Problem hektischer Veröffentlichung.

[–] greenthumbup@feddit.de 18 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Nicht wirklich, denn da geht um Hetze in der Kommunikation mit der Gruppe selbst.

§ 192a StGB Verhetzende Beleidigung "Wer einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, die Menschenwürde anderer dadurch anzugreifen, [..], an eine andere Person, die zu einer der vorbezeichneten Gruppen gehört, gelangen lässt,

Volksverhetzung trifft es. Siehe oben. Hier sonst noch ein interessanter Link, der das etwas aufdröselt.

[–] greenthumbup@feddit.de 51 points 1 year ago

Ne, sollte schon passen.

§ 130 Volksverhetzung (1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

  1. [..] oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

Beleidigung trifft es denke ich auch weniger, da keine Person direkt adressiert war.

[–] greenthumbup@feddit.de 14 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Umgehen und juristischer Trick sind lustige Formulierungen. Ich hatte zumindest einen irgendwie cleveren Winkelzug erwartet. Dabei will die Behörde das Urteil einfach stumpf nicht anerkennen, wenn ich es richtig verstehe.

"Um dies zu gewährleisten, wird ausdrücklich zwischen den Schritten des Auslesens und des Auswertens unterschieden", heißt es.

Das BVerwG hat in seinem Leitsatz bereits über dem Urteilstext betont: Der Begriff der Auswertung von Handys & Co. umfasse "sämtliche Maßnahmen" zur Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit eines Ausländers: "Dazu gehört auch das Auslesen eines Datenträgers."