this post was submitted on 28 Nov 2023
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[–] Hubi@feddit.de 103 points 11 months ago (4 children)

Was ein völlig bescheuertes Urteil. Der Mann hat EIN Bild von dem Kalender gepostet, hat sogar den Fotografen kreditiert und die Spendenseite verlinkt. Und nach 6 Jahren kommt dann plötzlich die Klage.

Remus muss damit insgesamt rund 10.000 Euro zahlen

Da verliert man wirklich den Glauben an die deutsche Justiz.

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 59 points 11 months ago

Köln und Hamburg sind halt immer zur Stelle, wenn der kleine Mann zu Gunsten irgendwelcher "Rechteinhaber" ausgepresst werden soll.

[–] RedPandaRaider@feddit.de 3 points 11 months ago

Wie du hast noch Glauben in das deutsche Rechtssystem?

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[–] GodIsNull@feddit.de 84 points 11 months ago* (last edited 11 months ago) (1 children)

Was für ein widerliches Verhalten von dem Fotografen Kristian Liebrand. Da hat er wohl an seiner Kalenderaktion nicht genug verdient.

[–] AntonMuster@discuss.tchncs.de 121 points 11 months ago (10 children)

Ein Fotograf, der grundsätzlich nur nackt junge Frauen fotografiert. Vertrauenserweckend.
https://www.aktfotostudio-nrw.de/tfp-Fotomodel-Bewerbung-akt.html

Als Gegenleistung für das kostenlose Fotoshooting und die kostenlose Bearbeitung der Fotos erhalte ich von dir unwiderruflich die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte der von mir erstellten Fotos

Für die anstehenden TFP-Shootings passt du am besten, wenn Du zwischen 18 bis maximal 30 Jahre bist

Bewerbungen mit Fotos, die dich bekleidet zeigen, können generell nicht berücksichtigt werden.

Mehr rote Flaggen als bei nem kommunistischen Parteitag.

[–] Klingenrenner@feddit.de 48 points 11 months ago

Du hast

Die Referenzshootings finden grundsätzlich ohne Begleitpersonen statt, um ohne Ablenkungen arbeiten zu können

vergessen. Wie nannte Frau Daubner das im letztens? Achja: SUS!

[–] Tartufo@lemmy.world 29 points 11 months ago (1 children)

erhalte ich von dir unwiderruflich die uneingeschränkten Veröffentlichungsrechte

Ist dieses unwiderruflich überhaupt wirklich rechtlich möglich? Ich hoffe doch nicht.

[–] lucullus@discuss.tchncs.de 6 points 11 months ago* (last edited 11 months ago) (1 children)

Nö, nicht möglich. Vom Urheberecht ja, aber die Personen haben ja das Recht am eigenen Bild und da ist widerspruch immer möglich. Der Fotograf darf dann die gesamte Person rauszensiren und des Rest weiter veröffentlichen

[–] Tvkan@feddit.de 8 points 11 months ago

Das stimmt nicht. Im Rahmen solcher Fotoshootings wird in aller Regel ein Model Release unterschrieben, bei denen man auf das Recht am eigenen Bild weitestgehend verzichtet. Wie immer ist ein Widerruf nicht absolut unmöglich, aber hat ziemlich hohe Hürden.

[–] TiKa444@feddit.de 26 points 11 months ago

Es gibt seriöse und geschmackvolle Aktphotografie. Das hier fällt eher nicht darunter.

[–] EunieIsTheBus@feddit.de 18 points 11 months ago

Sage mir dass du ein perverser Widerling bist, ohne zu sagen dass du ein perverser Widerling bist any%

[–] CyberEgg@discuss.tchncs.de 16 points 11 months ago

Der hat bestimmt ein schwarzes Ledersofa im Büro/Hinterzimmer.

[–] philpo@feddit.de 9 points 11 months ago

Sollte man gleich mal nach DSGVO abmahnen den man.

[–] Litron3000@feddit.de 5 points 11 months ago

Wäre ja wirklich eine Schande wenn er mit ki-generierten Bewerbungsfotos zugeschüttet würde...

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[–] tryptaminev@feddit.de 63 points 11 months ago (17 children)

Der Fall kam erst ins Rollen, nachdem der Handwerker das Bild bereits sechs Jahre bis Ende 2021 online auf dem sozialen Netzwerk hatte. Für diese Nutzungsdauer zu kommerziellen Zwecken legte das Landgericht den zu zahlenden Schadenersatz mit 3389,10 Euro fest (Az. 14 O 48/22), wie aus heise online vorliegenden Gerichtsdokumenten hervorgeht. Dieser sei nicht zu hoch, ließ das OLG Ende Mai in einem Beschluss wissen. Die niedere Instanz war demnach nicht verpflichtet, den Schaden für den Vergütungsanspruch exakt zu berechnen, da eine Bemessung nach den Grundsätzen der Lizenzanaloge im Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausdrücklich vorgesehen sei. Auch einen Aufschlag um 160 Prozent hielt das OLG für angemessen, da Remus den Urheber des Fotos nicht "in der üblichen Weise an der üblichen Stelle" als solchen benannt habe. Die Erwähnung seines Namens allein genüge nicht.

Die zuerkannte Vertragsstrafe von 2500 Euro sei vor dem Hintergrund, dass der Beklagte das Bild gewerblich genutzt habe, ebenfalls nicht zu hoch bemessen. Diese Sanktion erklärt sich damit, dass Remus zwar umgehend nach einer Abmahnung durch den Kläger eine Unterlassungserklärung unterschrieb und den Facebook-Beitrag löschte. Das Foto war allerdings in Verbindung mit dem Posting trotzdem noch in den Google-Suchergebnissen gelistet, da es auch auf der Internetplattform FindGlocal zu finden war. Mit Anwalts- und Gerichtskosten kommt so die Summe von rund 10.000 Euro zusammen.

Da waren die Richter in Köln wohl zwischen Karnevalsverein und Gerichtssaal nochmal in der Aservatenkammer der nächsten Polizeidienststelle zur Geruchsprobe... Es ist also nicht die Aufgabe des Gerichts, den realen vergütungsanspruch zu ermitteln, weil das UrhG da Narrenfreiheit für die Berechnung des Uhrhebers lässt. Weiter muss der Urheber "in der üblichen Weise an der üblichen Stelle" benannt sein, was aber aus Sicht des Gerichts nicht mit Namen und Verlinkung in einem Post gehe. Da könnte man ja direkt auf den Link klicken und auf der Seite des Urhebers landen... Und zu guter letzt wird der Mann noch zusätzlich in Haftung genommen, weil ein dritter seinen Post gescraped hat und weiterverbreitet, worauf er einfach mal null Einfluss hat. Das ist auch nicht gerade Wissen, dass man bei einem Sanitärmeister voraussetzen kann.

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[–] Nacktmull@lemm.ee 21 points 11 months ago* (last edited 11 months ago) (17 children)

Unglaublich bescheuertes Urteil aber leider nix Neues. Es gibt mehr inkompetente Richter als man denkt.

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[–] kellerlanplayer@feddit.de 17 points 11 months ago (1 children)

Deshalb bin ich gegen sowas bis an die Zähne versichert. Schade, dass das nötig ist. Aber hat mir schon 2x den Arsch gerettet.

[–] muelltonne@feddit.de 13 points 11 months ago (1 children)

Welche Rechtsschutzversicherung versichert dich denn gegen solche Urheberrechtsklagen und übernimmt dann auch noch die Kosten der Entschädigung, wenn du die Klage verlierst?

[–] kellerlanplayer@feddit.de 9 points 11 months ago (1 children)

Das Stichwort heißt Vermögensschadenhaftpflichtversicherung inklusive passive Rechtsschutzversicherung. Jeweils für deinen Berufszweig halt. Ich bin bei Exali.

[–] Redditquaza@feddit.de 3 points 11 months ago

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Das ist ja mal wieder ein schönes deutsches Wort :D

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