this post was submitted on 29 Jan 2024
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Nö. Für das meiste gibts bereits Regelungen.
Patienten Verfügung regelt wer Infos bekommt und was wann gemacht wird, sollte sowieso jeder haben und aktuell halten
Das mit dem Vater wurde bereits geändert, mit den neuen Regelungen kenne ich mich nicht aus, aber soweit ich mitbekommen habe ist die Anerkennung der Vaterschaft dadurch vereinfacht worden und da war auch irgendwas mit gleichgeschlechtlichen paaren
Eine finanzielle Einheit ist eigentlich auch keine Problematik, du kannst bei einer Bank einfach eine kontovollmacht ausstellen, musst du so oder so, weil eine Ehe eben nicht gleich den Ehepartner als Kontobevollmächtigten einsetzt.
Erbe ist eine sache, aber das würde sich durch eine kleine Änderung im erbrecht beheben lassen, freie Entscheidung wer was erbt, ohne Pflichtteile, gewisse Kinder verdienen z.B. Nichts als erbe.
Ein Formblatt würde es tatsächlich auch einfach tun... Und zur Kündigung dessen sollte man keine Ewigkeiten warten müssen. 48h Bedenkzeit sind mehr als ausreichend.
Die Änderung bei Kindern war für Lesben mit Ehe das die 2. Mutter sich einfach als rechtliche Mutter lassen kann zusätzlich zur biologischen Mutter.
Aber zwei Väter gehen nicht... Naja.