this post was submitted on 14 Jan 2024
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Innerorts ist das Bilden einer Rettungsgasse halt einfach nicht möglich. Und ich hab auch noch nie gesehen dass das gemacht würde.
Wenn dann tatsächlich ein Blaulichtwagen ankommt, muss man natürlich sofort Platz machen. Wer das nicht tut, macht sich strafbar.
Aber unter "Rettungsgasse" verstehe ich halt, dass man immer wenn man steht präventiv eine Gasse freimacht und das geht innerorts nicht.
Im Urteil wird von einer "autobahnähnlichen Bundesstraße" gesprochen. Ich denke schon, dass da das Bilden einer Rettungsgasse in diesem konkreten Fall möglich gewesen wäre. Auch scheinen die anderen Fahrer ja Platz gemacht zu haben.
Und das ist auch ziemlich klar der Sinn des Gesetzes. Der Typ versucht hier quasi einen Formfehler auszunutzen und das Gericht gibt ihm Recht - daher das wtf.