this post was submitted on 18 Nov 2023
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Das ist regional sehr verschieden. Auch Kommunen werden i.d.R. nicht verpflichtet Windräder hinzustellen, sondern tun dies aus wirtschaftlicher Überlegung. Und da muss man sehen entspringt die Flächennutzung klar den Regionalplanungen und Vorranggebietsstrukturen, welche auf die Bodennutzungsart, unabhängig vom Besitzer, abzielen.
Die einzigen die in der Regel zur vorbildlichen Waldbewirtschaftung angehalten sind, sind die Länder. Dieser Verpflichtung entspringen dann so Verpflichtungen wie die Lage der FFH-Gebiete, Flächenstillegungen etc.. Für Windräder kann ich diesbezüglich nur sagen, das beispielsweise in RLP 50% der Waldfläche Kommunalwald ist und hier das wirtschaftliche Interesse maßgebend ist.