this post was submitted on 06 Sep 2023
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Jetzt die wirklich interessante Frage: Kann man so ein Fahrzeug überhaupt legal in Deutschland betreiben? Denn wenn das Fahrzeug solche Daten sammelt, dann betrifft das ja auch alle Mitfahrer. Der Halter bzw. Fahrer müsste dann eine entsprechende Zustimmung von allen Mitfahrern einholen und die auch dokumentieren. Spätestens da würde er aber gnadenlos in das Datenschutzprinzip der Datenminimierung krachen, das besagt, dass Datenerhebungen "dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein" müssen. Das wird aber selbst der betrunkenste Richter nicht durchgehen lassen, denn die Erfassung von "psychologischen Trends, Neigungen, Verhaltensweisen, Einstellungen, Intelligenz, Fähigkeiten und Eignungen" sind jetzt wirklich nicht nötig zur Beförderung von Passagieren.
Und spätestens wenn das Fahrzeug eine Außenkamera hat, wird das ganze dann komplett unmöglich, da natürlich niemand ein Consent von Passanten zum erfassen von irgendwas nachweisen kann.
Bei Außenkameras fiel mir gleich Tesla ein. Neuere Modelle haben 8 Außenkameras und theoretisch kann man dort den sogenannten "Wächter-Modus" extra dazukaufen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat u.a. deshalb im letzten Jahr Tesla verklagt. Aus der Mitteilung des vzbv:
https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/vzbv-verklagt-tesla
Ich kann also erstmal jedem hier parkenden Tesla-Besitzer eine DSGVO-Anfrage stellen?
Ich mag wie Du denkst... 😈
Muss man nicht dazu kaufen, den hat jeder Tesla. Muss man eben aktivieren und seit neustem gibt es einen „milderen“ Modus, der nur bei Fahrzeugberührung aufzeichnet, nicht schon wenn man sich zu sehr nähert.