this post was submitted on 20 Aug 2023
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Naja, es sind in der Tat Familienunternehmen, nur halt sehr große. Diese Art des Besitzes hat in der Tat Vorteile gegenüber "unpersönlichen" Aktiengesellschaften in Streubesitz. Bei letzteren ist das Risiko, dass die Führung zu kurzfristig plant vermutlich schon größer. Familienunternehmer planen zumindest in der Theorie langfristiger, weil sie zukünftige Generationen im Blick haben.
Dass heißt natürlich nicht, dass man einfach auf Erbschaftssteuern etc. verzichten soll, aber es gibt schon Argumente diese Unternehmen schützen zu wollen. Vielleicht sollte man sich eher darauf konzentrieren Art. 14 Abs. 2 GG durchzusetzen: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Und zusätzlich muss man dann halt feststellen, dass eine einzelne Person, ab einem gewissen Vermögen, der Verpflichtung nicht mehr nachkommen kann und es undemokratisch wäre, wenn eine so große Verpflichtung nur von einer Person gesteuert würde und daher den Überschuss wieder auf die Gemeinschaft und die Demokratie verteilen.
Selbst wenn die Superreichen riesige Summen spenden, entscheiden sie nämlich an wen und wann und unter welchen Bedingungen, wenn sie nicht gleich Stiftungen gründen, was nur heisst dass es immer noch ihr Geld ist, weil sie über die Stiftungen bestimmen, noch verrückter wenn es eine Stiftung ist die auch Geld von den Bürgern einsammelt.
Meiner Meinung nach sollte ab einer gewissen größe von Firmen oder einer bestimmten Menge an werthaften Besitz dieser entweder neu aufgeteilt werden oder in staatliche Verwaltung übergehen.
~GG~ ~Artikel~ ~14~ ~(2)~ ~ist~ ~für~ ~mich~ ~der~ ~erste~ ~Schritt~ ~dahingehend.~